Montagepartner-Kooperationsvereinbarung

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Leistungsbeschreibung

  1. Die CHECK24 Vergleichsportal Shopping GmbH (nachfolgend „CHECK24“) bietet ihren Kunden unter anderem über die Domain check24.de Reifen, Felgen und andere Kfz-Teile zum Kauf an. CHECK24 ermöglicht es Partnern wie z.B. Autohäusern, Werkstätten oder Reifenhändlern (nachfolgend „Montagepartner“) sich als Montagepartner zu registrieren, so dass Kunden von CHECK24 sich über den Montagepartner und dessen Leistungen informieren und diesen im Rahmen der Bestellung als Lieferadresse zur Montage auswählen können.
  2. Diese Kooperationsvereinbarung gilt für die Rechte und Pflichten von CHECK24 sowie der Montagepartner hinsichtlich Betrieb und Nutzung des CHECK24 Montagepartner-Programms.
  3. CHECK24 ist berechtigt, diese Bedingungen während der Laufzeit des Vertrages mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. CHECK24 wird dem Montagepartner die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen sowie das Datum des Inkrafttretens besonders hinweisen. Zugleich wird CHECK24 dem Montagepartner eine angemessene, mindestens vier Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Bedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. CHECK24 wird den Montagepartner bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
  1. Vertragsgegenstand und allgemeine Grundsätze

  1. CHECK24 stellt unter anderem über die Domain montagepartner.check24.de für Montagepartner ein Portal (nachfolgend Montagepartner-Portal) zur Verfügung, in dem Montagepartner Unternehmens- und Adressdaten, Leistungen, Preise, Öffnungszeiten sowie weitere Daten eintragen können.
  2. Im Rahmen der Bestellung von Reifen, Felgen, Kompletträdern sowie anderen Autoteilen können Kunden von CHECK24 anhand einer Adresse nach Montagepartnern suchen. Passende Montagepartner werden dann in einer Liste angezeigt und Kunden haben die Möglichkeit, die vom Montagepartner eingegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift sowie Leistungen und Preise ganz oder teilweise einzusehen.
  3. CHECK24 bedient sich zur Darstellung dieser Funktionen unter anderem der vom Montagepartner eingegebenen Daten und Inhalte. Der Montagepartner räumt CHECK24 ein entsprechendes Recht zur Nutzung und Verwertung ein (siehe 4.6). CHECK24 behält sich vor, Daten und Inhalte für die Darstellung, auch auf unterschiedlichen Endgeräten oder Plattformen, anzupassen sowie auch nur ausschnittsweise zu verwenden.
  4. Endkunden haben die Möglichkeit den Montagepartner als Lieferadresse auszuwählen. Eine Lieferung der vom Endkunden bestellten Ware erfolgt dann direkt an den Montagepartner, der diese annimmt und bis zur Montage fachgerecht einlagert. Der Montagepartner wird per Email durch CHECK24 über die bevorstehende Belieferung informiert.
  5. Alle weiteren Absprachen werden direkt zwischen Endkunden und Montagepartner getroffen. Ein Vertrag über die Montageleistung kommt allein zwischen dem Endkunden und dem Montagepartner zustande.
  6. Kunden haben die Möglichkeit, den Montagepartner bei CHECK24 zu bewerten. CHECK24 behält sich vor, diese Bewertungen im Profil des Montagepartners anzuzeigen.
  7. Ein Anspruch des Partners auf Teilnahme und Nutzung der Funktionen des Montagepartnerportals und von CHECK24.de besteht nicht. CHECK24 ist in der Entscheidung über die Annahme von Montagepartnern frei. Ferner besteht kein Anspruch des Montagepartners auf die Anzeige in der Suche, auf eine bestimmte Darstellung oder Platzierung sowie auf Exklusivität. CHECK24 kann zudem die Nutzung oder den Umfang der Nutzung von Funktionen jederzeit an bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. positive Kundenbewertungen, knüpfen.
  8. CHECK24 beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z.B. Wartungsarbeiten). CHECK24 berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Teilnehmer (§ 315 BGB), z.B. durch Vorabinformationen.
  9. CHECK24 schuldet dem Montagepartner weder den Betrieb, die Funktionalität der Website, die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit noch die Auflistung des Montagepartners. CHECK24 behält sich vor, das Montagepartner-Programm jederzeit auch ohne Angabe von Gründen einzustellen.
  10. Die Teilnahme als Montagepartner bei CHECK24 ist kostenlos.
  1. Voraussetzungen für Partner zur Anmeldung und Teilnahme am Montagepartnerprogramm
  1. Die Anmeldung als Montagepartner ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB handeln, erlaubt.
  2. Montagepartner müssen ferner zwingend über die notwendigen betrieblichen und fachlichen Voraussetzungen zum sachgerechten Reifenwechsel und/oder weiterer Kfz-bezogener Leistungen verfügen.
  3. Teilnehmen können nur Montagepartner, die den regelmäßige Empfang und Abruf von Emails sicherstellen können; werktags ist der Empfang und Abruf von E-Mails mehrmals täglich zu gewährleisten.
  4. Für die Anmeldung hat der Montagepartner die Kooperationsvereinbarung zu akzeptieren.
  5. Die bei der Registrierung im Montagepartnerportal anzugebenden Daten des Montagepartners sind vollständig und korrekt anzugeben. Sind die Angaben unwahr oder unvollständig, ist CHECK24 dazu berechtigt das Partnerkonto jederzeit auch nachträglich zu sperren oder fristlos zu kündigen und zu löschen.
  6. Es besteht kein Anspruch auf die Registrierung als Montagepartner auf CHECK24.de oder verbundenen Webangeboten. CHECK24 ist in der Entscheidung über die Annahme der Montagepartner frei.
  7. Der Abschluss der Registrierung im Montagepartnerportal begründet noch kein vertragliches Verhältnis sondern stellt vielmehr ein Angebot seitens des Montagepartners an CHECK24 auf Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung dar. Auch eine automatische elektronische Mitteilung über den Eingang der Registrierungsdaten und die Zugangsdaten zum Montagepartnerportal stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Erst mit der Freischaltung des Profils für die Montagepartnersuche erfolgt die Annahme seitens CHECK24.
  8. CHECK24 ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten des Montagepartners zu prüfen. CHECK24 ist dazu berechtigt jederzeit weitere notwendige Daten vom Montagepartner anzufordern. Weist sich der Partner nicht mit allen nötigen Unterlagen aus, kann CHECK24 eine Freischaltung des Partnerprofils verweigern oder nachträglich mit sofortiger Wirkung sperren oder löschen.
  1. Pflichten des Montagepartners
  1. Der Montagepartner ist dazu verpflichtet, bei der Nutzung von check24.de sowie anderer Leistungen von CHECK24 die jeweils geltenden Gesetze, insbesondere die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die geldwäscherechtlichen Vorschriften zu befolgen.
  2. Der Montagepartner erhält unter der von ihm angegebenen Email-Adresse und dem von ihm gewählten Passwort Zugang zum Montagepartnerportal von CHECK24. Der Montagepartner verpflichtet sich, Zugangsdaten und Passwörter gegenüber Dritten geheim zu halten. Besteht seitens des Montagepartners die Vermutung, dass unberechtigte Dritte Kenntnis über Zugangsdaten oder Passwörter erlangt haben könnten, verpflichtet sich der Montagepartner diese unverzüglich im Montagepartnerportal abzuändern. Ein Verlust der Daten ist unverzüglich gegenüber CHECK24 zu melden.
  3. Die vom Montagepartner gemachten Angaben insb. zu Adresse/Kontaktdaten, Leistungen und Preisen sowie Öffnungszeiten werden unter check24.de gegenüber Endkunden von CHECK24 ganz oder teilweise veröffentlicht. Der Montagepartner garantiert, dass sämtliche im Montagepartnerportal von ihm hinterlegten Angaben zutreffend und richtig sind und er insbesondere auch in der Lage ist die dort angegebenen Leistungen sachgerecht zu erbringen. Für falsche Angaben haftet der Montagepartner.
  4. Im Falle der Änderung von Preisen, Leistungen oder anderen Angaben des Montagepartners verpflichtet sich der Montagepartner diese Angaben umgehend im Montagepartnerportal zu aktualisieren bzw. zu korrigieren. Sollte der Montagepartner seinen Betrieb einstellen oder Leistungen nicht mehr anbieten, so hat er CHECK24 darüber ebenfalls umgehend zu informieren.
  5. Der Montagepartner verpflichtet sich, keine Inhalte einzustellen, die im Widerspruch zu geltendem Recht oder der Kooperationsvereinbarung von CHECK24 stehen, dazu zählen unter anderem jugendgefährdende, sittenwidrige oder diskriminierende Inhalte sowie Inhalte, die die Systemintegrität beeinträchtigen.
  6. Der Montagepartner verpflichtet sich, dass er Inhaber sämtlicher Rechte der von ihm auf dem Montagepartnerportal eingestellten Inhalte ist, welche zur uneingeschränkten Verwendung auf CHECK24.de notwendig sind. Der Montagepartner räumt CHECK24 ein unentgeltliches, nicht ausschließliches (einfaches), räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte im Rahmen dieser Vereinbarung umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung, zu nutzen und zu verwerten. Die Rechteeinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger und kostenloser Online-Dienste, Preissuchmaschinen auch anderer Anbieter und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets.
  7. Der Montagepartner verpflichtet sich, die auf check24.de angebotenen Leistungen zu den dort vom Montagepartner hinterlegten Preisen durchzuführen. Eine vertragliche Verpflichtung zur Leistungserbringung kommt davon unberührt jedoch ausschließlich zwischen dem Montagepartner und dem Endkunden zustande.
  8. Wählt ein Kunde von CHECK24 den Montagepartner als Lieferadresse zur Montage, so trägt der Montagepartner die durch Annahme und sachgerechte Lagerung entstehenden Kosten. Die ggf. durch einen Rückversand entstehenden Aufwände auf Seiten des Montagepartners (Lagerung, Verpackung, Übergabe an den Versanddienstleister, etc.) sind von diesen vollumfänglich zu tragen. Der Montagepartner haftet auch vollumfänglich für Beschädigung oder Verlust der bei ihm eingelagerten Ware.
  9. Der Montagepartner verpflichtet sich, alle ihm durch CHECK24 direkt oder indirekt zugänglich gemachten Kundendaten für keine anderen Zwecke als der im Rahmen des Montagetermins notwendigen Kommunikation zu verwenden, die Daten vertraulich zu behandeln und beim Umgang mit diesen Daten die Einhaltung geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen. Dem Montagepartner ist es nicht erlaubt, mit diesen Daten Werbung in jeglicher Form zu betreiben. Insbesondere ist die Zusendung von unerwünschten und unaufgeforderten Mails (sog. Spam-Mails), Rundmailings oder Newsletter etc. nicht gestattet, es sei denn, der Kunde hat dem ausdrücklich zugestimmt.
  1. Laufzeit und Beendigung
  1. Die Kooperation zwischen CHECK24 und dem Montagepartner läuft auf unbestimmte Zeit.
  2. Die Kooperation kann durch den Montagepartner mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. CHECK24 kann die Kooperation jederzeit und sofort auch ohne Angabe von Gründen kündigen.
  4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  1. Haftung
  1. Montagepartner haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Partnerkontos vorgenommen werden. Hat der Montagepartner den Missbrauch seines Partnerkontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Montagepartner nicht. Das Montagepartnerkonto ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von CHECK24 nicht auf Dritte übertragbar.
  2. Der Montagepartner stellt CHECK24 von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüchen, frei, die Endkunden oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen CHECK24 wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Montagepartner auf CHECK24.de eingestellten Inhalte geltend machen. Ferner stellt der Partner CHECK24 von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüchen, frei, die Endkunden oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen CHECK24 wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung von CHECK24.de durch den Partner geltend machen. Der Partner übernimmt alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die CHECK24 aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch den Partner entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von CHECK24 bleiben unberührt.
  3. Eine Vertragsbeziehung über die Montageleistung kommt nur zwischen dem Kunden und dem Montagepartner direkt zustande. Gewährleistung, Garantie und Haftung bezüglich der Montageleistung betreffen daher ausschließlich den Montagepartner und nicht CHECK24.
  1. Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme
  1. Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der CHECK24 gemäß Vertrag und Gesetz zustehenden Rechte kann sich CHECK24 anderer Unternehmen oder eigener Niederlassungen als Erfüllungsgehilfen bedienen.
  2. CHECK24 ist außerdem berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen
  1. Schlussbestimmungen
  1. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden im Falle von unwirksamen oder undurchführbaren Vertragsbestandteilen eine Bestimmung vereinbaren, die der ursprünglichen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISC). Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses ist München.